Handynutzung: Zusatz zur Schulordnung vom Mai 2017

Schulgesetz §23

(2) Die Schule ist im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zu treffen und örtliche Schulordnungen, allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen zu erlassen. Inhalt und Umfang der Regelungen ergeben sich aus Zweck und Aufgabe der Schule.

In der Waldtor-Schule soll das Lernen und das Miteinander nicht durch das Smartphone beeinträchtigt werden. Während des Unterrichts stehen den Schülern und Schülerinnen andere digitale Medien, wie PCs und Tablets zur Verfügung. Das Smartphone darf nur in Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft im Klassenzimmer benutzt werden.

Nur so kommen wir zur Ruhe, können uns konzentrieren und miteinander Gespräche führen.

Die Waldtor-Schule haftet nicht bei Verlust und oder Beschädigungen der mitgebrachten Geräte.

A. Jehle ; Schulleiterin, Nov. 2022

Waldtor-Schule

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
Förderschwerpunkt Lernen

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79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland

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